Beschäftigungsquote
Die Beschäftigungsquote oder Erwerbstätigenquote bezeichnet den Anteil der Erwerbstätigen an der Bevöllkerung – oder einer Bevölkerungsgruppe – im erwerbsfähigen Alter. Dabei werden Erwerbstätige in Vollzeit und Teilzeit gleichermaßen gezählt, ebenso wie Personen, deren Arbeitsverhältnis zum Erhebungszeitpunkt ruht, etwa aufgrund von Elternzeit. Je nach Referenzbevölkerung wird unterschieden zwischen:
- Bruttoerwerbstätigenquote: Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtheit der Wohnbevölkerung.
- Standartisierte Erwerbstätigenquote: Anteil der Erwerbstätigen an der Wohnbevölkerung ab einem bestimmten Mindestalter (in der Regel 15 Jahre).
- Nettoerwerbstätigenquote: Anteil der Erwerbstätigen an der Wohnbevölkerung in einem erwerbsfähigen Alter (in der Regel 15 Jahre bis gesetzliches Rentenalter).

